Grundsteuererklärung: Bayern verlängert Frist, andere Länder setzen auf inoffizielle Verlängerung

Bayern verlängert erneut die Abgabefrist für Steuererklärungen. Immobilieneigentümer sollen drei Monate mehr Zeit haben, also bis Ende April, sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU) in München. Gerade für Steuerberater müssen wir wieder Erleichterungen schaffen. Sie möchten niemanden belästigen, sondern das gesamte Steuerverfahren ordnungsgemäß abwickeln.

Mit der erneuten Fristverlängerung zieht Bayern aus. Kein anderes Bundesland will die offizielle Abgabefrist über den 31. Januar hinaus verlängern, wie eine WELT-Umfrage ergab. Ursprünglich war die Frist für die neue Grundsteuererklärung ebenfalls auf Ende Oktober 2022 angesetzt. Hier setzt man in den kommenden Wochen auf sanften Druck.

Der Deutsche Steuerverein (DStG), der die Interessen der 120.000 Beschäftigten der Finanzverwaltung in Deutschland vertritt, hält die erneute Verlängerung der Laufzeit für überflüssig. „Ich hätte es mir bequemer vorgestellt, wenn der Freistaat diejenigen, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, ausdrücklich aufgefordert hätte, eine Erklärung abzugeben“, sagte DStG-Präsident Florian Köbler.

In vielen Bundesländern reagierten die Menschen mit Unverständnis auf die Ankündigung aus Bayern. „Vergangene Woche haben sich alle Länder auf der Finanzministerkonferenz darauf geeinigt, die Frist nicht zu verlängern. Bayern geht wieder im Alleingang. Die Solidarität und Verlässlichkeit zwischen den Bundesländern scheinen unterschiedlich“, sagte Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD).

Eine Verlängerung des Begriffs bis zu diesem Punkt löst keine Probleme, im Gegenteil: Sie schafft neue. Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) sagte: „Wir haben uns an die zwischen den Ländern vereinbarte Frist gehalten. Dass Bayern von der Bund-Länder-Vereinbarung abgewichen ist, kann dem Wahlkampf geschuldet sein.“ Im Oktober finden in Bayern Wahlen statt.

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Auch das CDU-geführte Finanzministerium in Wiesbaden will dem bayerischen CSU-Kollegen nicht folgen. Finanzminister Michael Boddenberg machte deutlich, dass eine Fristverlängerung angesichts einer Rücklaufquote von 75 Prozent in Hessen nicht erforderlich sei. „Die Rückmeldungen der letzten Tage deuten darauf hin, dass viele Menschen, obwohl sie die Frist nicht einhalten, unterwegs sind und in den nächsten Tagen und Wochen geliefert werden“, sagte er.

Bayern verlängert die Frist zur Steuererklärung

Bayern rückt allein näher und verlängert die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen. Grundstückseigentümer sollten drei Monate mehr Zeit bekommen. Bayern reagiert auf die schleppende Abgabe von Erklärungen.

Wie in vielen anderen Bundesländern gibt es – mangels Sanktionen – eine inoffizielle Verlängerung der Laufzeit. Allen, die ihre Steuererklärung bis dahin nicht abgegeben haben, wird die hessische Finanzverwaltung laut Boddenberg erst nach Ostern eine persönliche Mahnung schicken. Wenn Sie dies nicht getan haben, müssen Sie warten, bis die Steuerbehörden die Informationen anerkennen.

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“Das sollte niemand zulassen”, sagte Boddenberg. Die Finanzverwaltung im Saarland etwa wolle bis Anfang Mai auf die Festsetzung von Säumnisgebühren, Veranlagungen und gegebenenfalls Zwangsgeldern verzichten, sagte Finanzstaatssekretär Wolfgang Förster.

Das Finanzministerium in Rheinland-Pfalz teilte mit, dass in Bayern weniger Erklärungen eingehen. Während in Rheinland-Pfalz von einem Steuersatz von 75 Prozent die Rede war, gab Bayern seinen Steuersatz mit 68 Prozent an. „Die versprochene Einfachheit des bayerischen Modells scheint für viele Bürger nicht ersichtlich zu sein“, sagte er in Mainz. Bayern hat sich als einziges Bundesland für ein reines Zonenmodell zur Berechnung der künftigen Grundsteuer entschieden. Dort wollen sie auch beim Stichtag 31. Januar bleiben. Die Rendite in Rheinland-Pfalz ist zuletzt kontinuierlich gestiegen – und wird dies erwartungsgemäß auch in den kommenden Tagen weiter tun.

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Auch Niedersachsen sprach sich gegen eine weitere Verlängerung der Abgabefrist aus – aus psychologischen Gründen. „Die Erfahrungen aus der ersten Fristverlängerung haben gezeigt, dass eine solche Maßnahme eher zu einem zögerlichen fiskalischen Verhalten führt“, teilte das örtliche Finanzministerium mit.

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Aus der Vergangenheit wissen wir, dass die Zahl der eingehenden Steuererklärungen in den Wochen nach Ablauf einer Abgabefrist wieder ansteigt. Finanzämter konzentrieren sich daher zunächst auf die schnelle Bearbeitung der eingegangenen Abrechnungen. “Die Finanzämter müssen zur Abgabe der Grundsteuererklärung schriftlich mahnen.”

Auch in Brandenburg wird davon ausgegangen, dass Sie Ihr Ziel in den nächsten Tagen und Wochen erreichen, ohne dass Sie die Frist erneut verlängern müssen. „Wir haben jetzt fast 70 Prozent erhalten – und den Rest werden wir mit wiederholten Appellen, Kulanz und Augenmaß in naher Zukunft bekommen. Keine Sorge“, teilte das Finanzministerium hier mit.

Die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ist verfassungswidrig

Auch in Baden-Württemberg wird in den kommenden Wochen auf den direkten Kontakt gesetzt. Die Abgabe der Erklärung ist auch nach Ablauf der Frist noch möglich. „Der nächste Schritt ist eine Mahnung. Bis dahin brauchen alle Eigentümer, die die Frist versäumt haben, keine negativen Folgen zu befürchten. Begrüßen werden zunächst die Finanzämter“, teilte das Ministerium in Stuttgart mit.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, wonach die Grundlage der Vorveranlagung in Deutschland verfassungswidrig ist. Die Finanzverwaltung muss daher den Großteil der zahlreichen Liegenschaften Ende 2023 bewerten, damit die Gemeinden ab 2025 rechtzeitig die notwendige Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer haben.

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