
Ein öffentlicher Hoax über Corona? Das kann der Hamburger Nanowissenschaftler Roland Wiesendanger dem Berliner Virologen Christian Drosten nicht vorwerfen.
Der Nanowissenschaftler Roland Wiesendanger sollte dem Berliner Virologen Christian Drosten keine bewusste Täuschung der Öffentlichkeit vorwerfen. Dies geht aus der Entscheidung des Oberhanseatischen Landgerichts (OLG) hervor. Das Oberlandesgericht habe die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg grundsätzlich bestätigt, Wiesendanger aber weitere bisher verbotene Äußerungen erlaubt, sagte eine Gerichtssprecherin nach mündlicher Urteilsverkündung.
In einem Interview mit dem Magazin „Cicero“ kritisierte Wiesendanger Drosten und 26 weitere Virologen für die frühzeitige Identifizierung des natürlichen Ursprungs des Coronavirus: „Es hat keine Grundlage.“ Nach Angaben des Sprechers sah das Landgericht zunächst keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine solche Auffassung. Das Landgericht kam zu einem anderen Ergebnis.
Die Frage nach dem Ursprung des Coronavirus
Ein Interview mit Wiesendanger wurde am 2. Februar dieses Jahres unter dem Titel „Coronavirus entstand in einem Labor? – ‚Herr Drosten führt Politiker und Medien in die Irre‘“ veröffentlicht Behauptungen, das Virus sei nicht natürlichen Ursprungs, wies er als Verschwörungstheorie zurück. Nach Erscheinen des Interviews in Cicero sprach Drosten Wiesendanger eine Abmahnung aus und erwirkte eine einstweilige Verfügung vom 14. März 2021.
„Das Urteil des Obersten Gerichtshofs stärkt den Schutz der Privatsphäre von Wissenschaftlern, die einen Beitrag zur Gesellschaft leisten, vor ungerechtfertigter Stigmatisierung in den Mainstream-Medien und sozialen Medien“, sagte Charite. (dpa)