
Altes “Lappen” ungültig
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Umtausch des Führerscheins. die frist endet in ein paar tagen. Diese Neugeborenen sind an der Reihe
Etwa 43 Millionen Autofahrer müssen bald ihre alten „Happen“ gegen neue Führerscheine eintauschen. Diese Altersgruppen sollen sich nun bewerben.
Die Ära der rosa „Lumpen“ geht langsam aber sicher zu Ende. Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle vor 2013 ausgestellten Führerscheine erneuert werden. Dann soll der Führerschein in der Europäischen Union vereinheitlicht werden. Diese sind auch manipulationssicher.
Die lange Austauschfrist ist so eingestellt, dass nicht alle Fahrer gleichzeitig die Büros angreifen. Es gibt eine riesige Anzahl von Führerscheinen, nicht wahr? Denn rund 15 Millionen Papierführerscheine und rund 28 Millionen Kreditkartenführerscheine müssen erneuert werden.
Die erste Runde der Führerscheinumtausch ist bereits vorbei
Die Umschreibungsfrist für die erste Gruppe ist am 19. Januar 2022 bereits abgelaufen. Davor mussten die zwischen 1953 und 1958 Geborenen ihre Lappen wechseln.
Aufgrund der Corona-Pandemie und Terminschwierigkeiten in den Ämtern wurde diese Frist jedoch bis zum 19. Juli 2022 verlängert. Ab Juli mussten diese Altersgruppen jedoch ihren Führerschein umtauschen oder eine Verwarnung riskieren.
Wann sollte ich meinen Führerschein ändern?
Der Gesetzgeber hat zwei Stufen definiert, wann der Führerschein umgetauscht werden muss. Gruppe 1: Führerscheine, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden (Das Datum der Änderung hängt vom Geburtsjahr des Besitzers ab).
- Umstellungsfrist: 19.01.2022 – für Jahrgang geboren am 1953 – 1958
- Umstellungsfrist: 19.01.2023 – für Jahrgang geboren am 1959 – 1964
- Umstellungsfrist: 19. Januar 2024 – ab Geburtsjahrgang 1965 – 1970
- Umtauschfrist: 19. Januar 2025 – ab Neugeborenen 1971 und später
- Führerscheininhaber, bis 1953 Geborene müssen ihren Führerschein zunächst nicht umtauschen. Sie müssen nur noch bis zum 19. Januar 2033 die Führerscheinunterlagen umtauschen. Damit soll laut Verkehrsministerium der Austausch verhindert werden, wobei nicht klar ist, ob sie nach dem 19. Januar 2033 überhaupt fahren wollen.
28 Bilder Sie sollten bald alle ausgetauscht werden. Click SZ-Redaktion Führerscheine (Bildergalerie)
Foto: Matthias Zimmermann-hgn
Gruppe 2: Führerscheine, die am oder nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden (hier gilt das Ausgabejahr)
- Umtauschfrist: 19.01.2026 – ab Ausgabejahr Von 1999 bis 2001
- Umtauschfrist: 19.01.2027 – ab Ausgabejahr Von 2002 bis 2004
- Umtauschfrist: 19. Januar 2028 – ab Ausgabejahr Von 2005 bis 2007
- Umtauschfrist: 19. Januar 2029 für das Ausgabejahr 2008
- Umtauschschluss: 19. Januar 2030 für das Ausgabejahr 2009
- Umtauschschluss: 19. Januar 2031 für das Ausgabejahr 2010
- Umtauschfrist: 19. Januar 2032 für das Ausgabejahr 2011
- Umtauschfrist: 19.01.2033 – ab Ausgabejahr Von 2012 bis 2013
Führerscheinumtauschfrist: Gibt es jetzt ein Bußgeld?
Wer der Pflicht zum Umtausch des Führerscheins nicht nachkommt und trotzdem weiter fährt, dem droht ein Bußgeld. Laut Bußgeldkatalog gilt das Fahren mit einem alten Lappen als Fahren ohne gültigen Führerschein.
Sie können dies an einer Verkehrskontrolle tun 10 Euro Bußgeld Subjekt zu werden. Dies ist nur ein Warnbetrag.
Personen, die von ihrer Fahrerlaubnisbehörde nicht schriftlich oder anderweitig benachrichtigt wurden, sind ebenfalls verpflichtet, ihre Fahrerlaubnis zu ändern. Diese Personen sollten die Informationen in der Presse oder im Internet selbst nachschlagen.
Das kostet ein Führerscheinumtausch
Der neue Führerschein ist nicht kostenlos. Rund 25 Euro werden in den Ämtern bezahlt. Außerdem müssen aktuelle biometrische Passbilder eingereicht werden. Auch dies verursacht Kosten.
Um Führerscheindokument, gültigen Führerschein, biometrisches Foto, 25 Euround ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich.
Wenn Sie Ihren alten Führerschein von einer anderen für Ihren derzeitigen Wohnort zuständigen Behörde erhalten haben, benötigen Sie zusätzlich eine Kopie der Karteikarte. Diese kann an die zuständige Führerscheinstelle geschickt werden. Je nach Situation kann es per Post, Telefon oder online beantragt werden. Es kommt auf den digitalen Fortschritt der jeweiligen Stelle an.
Wann läuft der neue EU-Führerschein ab?
Anders als die alten „Patches“ haben die neuen EU-Führerscheine eine Gültigkeitsdauer. Sie müssen wie ein Personalausweis oder Reisepass aktualisiert werden. Die Laufzeit beträgt 15 Jahre. Laut Bundesverkehrsministerium soll es fälschungssicherer werden.
Es ist jedoch weder eine ärztliche Untersuchung noch eine neue Fahrprüfung erforderlich. Allerdings müssen auch die Namen aktualisiert werden und ein neues Foto auf dem Dokument erscheinen.